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    14.08.2018 · Fachbeitrag aus VE · Arrest

    Das Gericht fragt ... und schon ist die Frist versäumt

    Gläubiger und deren Bevollmächtigte sollten ein Auge darauf haben, dass sie die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO einhalten. Denn diese kann auch versäumt werden, wenn der Anwalt einverstanden ist, einen Pfändungsantrag zurückzustellen. Darauf weist jetzt erneut das OLG Frankfurt/Main hin (7.6.18, 1 U 107/17, Abruf-Nr. 202417 ).  > lesen

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